Wann wir Ihnen helfen
Auf einem privaten Stellplatz oder einer privaten Fläche steht ein fremdes Fahrzeug ohne Ihre Erlaubnis. Vor einem Abschleppauftrag müssen die konkrete Parksituation und Ihre Berechtigung zur Beauftragung geklärt werden.
Das übernehmen wir
Wir bieten das Abschleppen von Falschparkern auf Privatgrundstücken an. Grundlage ist eine konkrete Abstimmung mit der berechtigten Person. Halten Sie Informationen zur Fläche und zum störenden Fahrzeug bereit.
Diese Angaben helfen bei Ihrer Anfrage
- Adresse und genaue Lage der privaten Fläche
- Ihre Berechtigung als Eigentümer, Besitzer oder bevollmächtigte Person
- Kennzeichen, Fahrzeugtyp und dokumentierte Parksituation
- Zufahrt, Beschilderung und die konkrete Behinderung
Aufwand und Kosten
Anfahrt, Fahrzeugzustand, Zugänglichkeit und erforderliche Arbeiten bestimmen den Aufwand. Wer den Auftrag erteilt, welche Kosten entstehen und wie eine mögliche Erstattung behandelt wird, muss vorab geklärt werden. Eine automatische Kostenübernahme durch den Fahrzeughalter wird nicht zugesagt.
